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Die Beachtung des Datenschutzes im eigenen Hause obliegt der Geschäftsleitung.
Die Geschäftsleitung bestellt schriftlich einen Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte untersteht direkt der Geschäftsleitung. Er kontrolliert den Datenschutz und berichtet direkt der Geschäftsleitung, ist allerdings auch direkter Ansprechpartner für Personal und Kunden in diesem Bereich.  Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Er muss zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit besitzen.  Welche Aufgaben müssen erfüllt werden?

 | Hinwirkung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
|  | Überwachung der DV-Programme
|  | Mitarbeiterschulung
|  | Erstellen des Verfahrensverzeichnisses
|  | Vorabkontrolle bei Neuanschaffungen
|  | Bearbeitung aller Anfragen, die personenbezogene Daten betreffen |

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