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Welche Kompetenzen muss der Datenschutzbeauftragte besitzen?

 | Fachliche Kompetenz (Datenschutzrecht, EDV-Kenntnisse, Betriebsorganisationskenntnisse)
|  | Persönliche Fähigkeiten (Teamfähigkeit, Konfliktbereitschaft, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen)
|  | Projektkompetenz (Sicherheits- und Datenschutzkonzepterstellung, Durchführung von Datenschutzschulungen /-einweisungen im Unternehmen)
|  | Strategische Kompetenz (Wirtschaftliches Denken, Organisatorische Kompetenz) |
 Welche Rechte hat der Datenschutzbeauftragte?

 | Vorschlagsrecht gegenüber der Geschäftsleitung zur Umsetzung des Datenschutzes
|  | Eigenverantwortlich bei der Ausübung seiner Tätigkeit
|  | Verschwiegenheitspflicht
|  | Recht zur Konsultation der Aufsichtsbehörde (z. B. der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) |

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