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Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter/ -innen beschäftigen, die personenbezogene Daten (das sind alle Daten einer Privatperson) automatisiert verarbeiten, ist ein betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Es ist dabei unerheblich,
 | ob die Mitarbeiter dies zur gleichen Zeit tun
|  | wie viele Computerarbeitsplätze Sie vorhalten |
Wenn Sie eine Kundendatei pflegen, die von Ihren Mitarbeitern genutzt wird, wenn Sie Bestellungen per Post, telefonisch oder über einen Internet-Shop annehmen und bearbeiten, wenn Sie ein EDV-gestütztes Kassensystem nutzen, wenn…,
dann sollten Sie genau prüfen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. 
Ansprechpartner:
Claus-Dietmar Huber
E-Mail: cd.huber(at)prologica.com 
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