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Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter/ -innen beschäftigen, die personenbezogene Daten (das sind alle Daten einer Privatperson) automatisiert verarbeiten, ist ein betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Es ist dabei unerheblich,
Wenn Sie eine Kundendatei pflegen, die von Ihren Mitarbeitern genutzt wird, wenn Sie Bestellungen per Post, telefonisch oder über einen Internet-Shop annehmen und bearbeiten, wenn Sie ein EDV-gestütztes Kassensystem nutzen, wenn…, dann sollten Sie genau prüfen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Ansprechpartner: Claus-Dietmar Huber E-Mail: |
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ProLogica GmbH ·
Gesellschaft für DV-Beratung und Informationsmanagement mbH
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